Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit meinen Kunden. Durch die AGB wird der Vertragsabschluss vereinfacht und standardisiert.
§ 1 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Erfüllung der Verpflichtungen, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet werden dürfen.
§ 2 Vertraulichkeit
Alle erteilten Informationen und Unterlagen inkl. Objektnachweise sind ausschließlich für meine Kunden bestimmt und dürfen nur mit meiner schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§ 3 Haftungsbeschränkung
Es wird darauf hingewiesen, dass weitergegebene Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Es obliegt daher den Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Meine Haftung besteht nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen zugesagter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Vertragsabschluss und Provision
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Die Provision ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber, sofern eine solche vereinbart wurde, zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers, richtet sich nach der ortsüblichen Provision (i.d.R. 3,57% (inkl. MwSt.)), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
§ 5 Doppeltätigkeit
Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 6 Rückfrageklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das mir zur Vermakelung abgegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei mir rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners veranlasst worden ist.
§ 7 Aufwandsentschädigung
Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt oder die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für Telefon, Telefax, Porti sind pauschal mit 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu vergüten. Ferner Fahrkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des PKW´s 0,31 € pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf 10 % der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragbeendigung fällig. Erfolgt eine kostenlose Bewertung aus der kein Maklermandat mit Weisenbach Immobilien zustande kommt, wird diese mit Kosten i.H.v. 0,01% des zu ermittelten Verkaufspreises angesetzt.
§ 8 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
Weisenbach Immobilien: Stand Mai 2024