Energieausweis

Der Energieausweis für Immobilien

Ratgeber - Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung

Der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht, wenn Immobilien vermietet oder verkauft werden sollen.


Seit Mai 2015 besteht keine Übergangsfrist mehr. Verstoßen Sie als Eigentümer gegen die gesetzlichen Regelungen, drohen hohe Geldstrafen.


Damit Sie diesen Fehler nicht machen, erfahren Sie hier alles über den Energieausweis.

Weisenbach Immobilien Energieausweis

Der Energieausweis - Übersicht

1. Was ist der Energieausweis bzw. Energiepass?


2. Für welche Immobilien brauche ich einen Energieausweis?


3. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden? Mit welchen Angaben?


4. Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?


5. Was besagen die Energieausweis Werte?


6. Welcher Energieausweis ist bei einem Hausverkauf zu empfehlen?


7. Woher bekomme ich einen Energieausweis?


8. Was kostet ein Energieausweis?


9. Wie lange ist der Energieausweis gültig?

1. Was ist der Energieausweis bzw. Energiepass?

Der Energieausweis spiegelt den energetischen Zustand eines Hauses wieder. Er gibt Auskunft über die Höhe des tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Energieverbrauchs eines Hauses.

Der Energieausweis ist sowohl beim Hausverkauf, beim Wohnungsverkauf als auch bei der Vermietung verpflichtend. Potentielle Käufer und Mietinteressenten können anhand des Energieausweises Häuser bzw. Wohnungen energetisch vergleichen und sich ein Bild über zu erwartenden Energiekosten machen.

2. Für welche Immobilien brauche ich einen Energieausweis?

2.1. Energieausweis Haus

Sowohl beim Hausverkauf als auch bei der Vermietung eines Hauses benötigen Sie immer einen Energieausweis. Die Verpflichtung gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäuden (z.B. Bürogebäude).

Ausnahmen von der Energieausweis Pflicht:

  • Bei sehr kleinen Gebäuden (maximale Nutzfläche von 50 qm)
  • Bei einem Hausverkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
  • Bei einem „Abrisshaus“, d.h. wenn Sie bzw. der Käufer das Haus abreißen wollen, ist kein Energieausweis erforderlich

2.2. Energieausweis Eigentumswohnung

Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten wollen, benötigen Sie einen Energieausweis.

Aber: Der Energieausweis wird nicht für eine spezielle Wohnung erstellt, sondern immer für das Gesamtgebäude, in dem sich die Wohnung befindet.

3. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden? Mit welchen Angaben?

Pflichtangaben im Inserat bei Wohngebäuden:

  • Baujahr
  • Art der Heizung
  • Energieausweistyp (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/Quadratmeter.
  • Energieeffizienzklasse (bei neuen Energieausweisen)

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4. Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

In den meisten Fällen haben Sie als Hauseigentümer die Wahl zwischen der Anfertigung eines Bedarfsausweis und eines Verbrauchsausweises. Das sieht bei Eigentümern von Wohnungen anders aus, da hier der Energieausweis meist schon bei der Hausverwaltung vorliegt, müssen sie sich hierüber keine Gedanken machen.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses. Zur Ermittlung des Energieverbrauchs wird ein Durchschnitt aus den Verbrauchswerten der letzten 3 Jahre gebildet. Ausschlaggebend sind die abgerechneten Verbrauchswerte.

Der Bedarfsausweis wird anhand einer Analyse des Hauses erstellt. Der Aussteller des Energieausweises beurteilt das Dach, die Wände, die Heizung und die Fenster des Gebäudes und errechnet aus der Beschaffenheit der Gebäudeteile den theoretischen Energiebedarf des Hauses.

Ein Bedarfsausweis muss für den Hausverkauf erstellt werden, wenn das Haus vor dem 1.11.1977 erstellt wurde (Datum des Bauantrages) und über weniger als 5 Wohnungen verfügt. Bei einem vor diesem Datum gebauten Haus kann nur dann auf den Bedarfsausweis verzichtet werden, wenn beim Bau oder im Zuge von Modernisierungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde. Ferner muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, wenn weniger als 3 Abrechnungsperioden vorliegen (z.B. bei Neubauten).

5. Was besagen die Energieausweis Werte?

Die Energieausweise Werte sollen helfen, die Energieeffizienz eines Hauses besser zu beurteilen. Damit schon mit bloßem Auge erkennbar ist, ob der energetische Zustand eines Hauses als gut oder schlecht eingestuft werden kann, wird der Energiebedarf bzw. –verbrauch anhand einer Skala abgebildet:

Beispiel Energieausweis Werte bei einem Verbrauchsausweis:
Skala Energieverbrauch

Liegt der Endenergieverbrauch eines Gebäudes im grünen Farbbereich ist das Haus sehr energieeffizient (z.B. Neubau, Niedrigenergiehaus). Liegen die Werte im roten Bereich ließe sich die Energieeffizienz durch Modernisierungsmaßnahmen verbessern. Gemessen werden die Werte in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Beim Bedarfsausweis ist die Skala identisch, allerdings wird nicht der Verbrauch, sondern der Bedarf dargestellt.

6. Welcher Energieausweis ist bei einem Hausverkauf zu empfehlen?

Grundsätzlich ist bei jedem Hausverkauf individuell festzulegen, welcher Energieausweis die besseren Verkaufschancen beziehungsweise den besseren Verkaufspreis mit sich bringt. Es gibt jedoch Untersuchungen, die interessante Ergebnisse hervorbringen:

Abweichungen bei unterschiedlichen Ausstellern

Bei identischen Gebäuden werden je nach Aussteller des Energieausweises sehr unterschiedliche Werte ermittelt. Bei Verbrauchsausweisen gibt es Unterschiede von bis zu 26%, bei Bedarfsausweisen von bis zu 108% je Aussteller. Folglich ist der Bedarfsausweis in den vielen Fällen eine unzuverlässige Informationsquelle.

Niedrigere Werte beim Verbrauchsausweis

Der preiswertere Verbrauchsausweis liefert im Durchschnitt geringere Energiekennwerte als der teure Bedarfsausweis. Ein Pluspunkt für den Verkäufer, da er seine Immobilie mit einer besseren Energiebilanz bewerben kann als beim Bedarfsausweis. Zudem muss sich ein Käufer beim Verbrauchsausweis nicht auf theoretische Werte verlassen.

7. Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Der Energieausweis bzw. Energiepass kann nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Hierunter befinden sich Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater im Handwerk und ausgebildete Energieberater, Schornsteinfeger etc. Ein Erstellen des Energieausweises auf eigene Faust ist nicht zulässig.

Hier erfahren Sie mehr über die genauen Voraussetzungen für die Aussteller von Energieausweisen. Die Regelung, wer den Energiepass ausstellen darf, ist sehr umfangreich gestaltet und setzt voraus, dass es sich um folgende Personen und Berufsgruppen handelt:

  • Personen mit Hochschulabschlüssen in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Physik, Bauphysik, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einem Abschluss einer anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Studien-Fachrichtung mit Schwerpunkt auf einem der zuvor genannten Gebiete.
  • Handwerker der Bereiche Schornsteinfegerwesen, Bau, Ausbau und Anlagentechnik, die ihr Handwerk selbstständig ausführen dürfen
  • Geprüfte oder staatlich anerkannte Techniker (mit Ausbildungsschwerpunkt Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, Gebäudehülle oder Lüftungs- und Klimaanlagen)


Außerdem benötigen die Energieausweis-Aussteller eine der folgenden Zusatzqualifikationen:

  • Abschluss einer Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen nach EnEV 2014 Anlage 11
  • Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen oder nach einem Studium ohne diesen Schwerpunkt mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Anlagentechnik oder Bau
  • Öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen oder Bau oder Anlagentechnik im Hochbau

Möchten Sie die kostenlose und unverbindliche Maklerempfehlung von immoverkauf24 in Anspruch nehmen, so erhalten Sie bei Beauftragung des empfohlenen Maklers den Energieausweis für Ihren Hausverkauf kostenlos.

8. Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis unterscheiden sich stark zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Da zur Erstellung eines Bedarfsausweises zahlreiche Informationen über das Gebäude hinsichtlich Dach, Heizung, Dämmung und Fenster bei einem Besichtigungstermin vor Ort eingeholt werden müssen, ist ein Bedarfsausweis vergleichsweise teuer.

Als Immobilienmakler arbeite ich mit Energieberatern in der Region zusammen und kann Ihnen gerne weiterhelfen bei der Erstellung des Energieausweises. Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie bezahlen Sie bei mir übrigens nichts für die Erstellung des Energieausweises.

9. Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Doch es gibt Fälle, in denen zwischenzeitlich ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

So muss z.B. ein alter Energieausweis durch einen neuen ersetzt werden, wenn im Energieausweis bestimmte Mindestangaben nicht gemacht wurden oder der Ausweis durch eine nicht zugelassene Person erstellt wurde. Auch wenn energetisch relevante Veränderungen am Haus vorgenommen wurden, muss ein neuer Energiepass erstellt werden.

Ist Ihr existierender Energieausweis nicht älter als 10 Jahre und genügt er den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), so können Sie ihn benutzen. Hierzu zählen viele ältere Ausweise wie etwa der “Wärmeausweis”, der “Energiebedarfsausweis” und auch “Gebäudeenergiepässe”. Ob Ihr Ausweis allen Anforderungen entspricht, kann Ihnen zum Beispiel der von uns empfohlene Immobilienmakler sagen. Ist dies nicht der Fall, erstellt er bei Beauftragung kostenlos einen neuen Energieausweis.

Peter Weisenbach

Ihr Immobilienmakler

Bei Ihnen steht ein Verkauf oder eine Vermietung an? Dann berate ich Sie sehr gerne. Als Immobilienexperte bin ich Ihr Ansprechpartner in der Region rund um das Thema Immobilie.


Von der Bewertung bis zum rechtsgültigen Miet- und Kaufvertrag. Sie erhalten ein Rundum-Sorglos-Pakt und vermieten und verkaufen Ihre Immobilie zu ausgezeichneten Konditionen.


Also warten Sie nicht und rufen Sie mich an. Ich freue mich darauf Sie und Ihre Immobilie kennenzulernen.


Ich bin für Sie jederzeit erreichbar unter:

0176 - 71 60 55 06

Weisenbach Immobilien

Inh.: Peter Weisenbach

Betriebswirt (FH)

Immobilienmakler 34c


Am Langweidbach 2

86842 Türkheim


08245 - 966 32 32

info@weisenbachimmobilien.de

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