Immobilie im Unterallgäu geerbt - Das sollten Sie bei Erbschaftsimmobilien beachten

Eine Immobilienerbschaft ist für viele nicht nur emotional eine Herausforderung. Was bei geerbten Immobilien zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Jetzt Beratung für geerbte Immobilien sichern

Immobilie geerbt? Informationen zur Erbschaft von Immobilien - Vorgehensweise beim Verkauf von geerbten Immobilien

Informationen zur Erbschaft von Immobilien - Vorgehensweise und Tipps beim Verkauf von geerbten Immobilien. In diesem Ratgeber sehen wir uns folgende Punkte an:


  • Erbrecht: Wer wird bei einer Erbschaft Eigentümer einer Immobilie?
  • Die Vorgehensweise bei geerbten Immobilien: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzen
  • Was ist ein Erbschein und wann muss dieser beantragt werden?
  • Wann und wie muss der Grundbucheintrag geändert werden?
  • Was ist eine Erbengemeinschaft?
  • Steuern bei der Immobilienerbschaft

Erbrecht: Wer wird bei einer Erbschaft Eigentümer einer Immobilie?

Mit einer letztwilligen Verfügung, das kann ein Testament oder Erbvertrag sein, kann der Nachlass nach dem eigenen Willen geregelt werden. Wenn der Erblasser für seinen Nachlass eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung treffen will, hat er die Möglichkeit eine letztwillige Verfügung aufzusetzen und damit individuell zu entscheiden.

Während der Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden muss, um rechtskräftig zu sein, genügt für ein Testament die handschriftliche Form in Verbindung mit einer Unterschrift.

Liegt keine letztwillige Verfügung vor, wird die Erbfolge nach dem gesetzlichen Erbrecht geregelt. Das Erbe geht, nach dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, an die nächsten Angehörigen. Die Erben des Gesamtvermögens (einschließlich bestehender Schulden) werden nach ihrer Rangfolge berücksichtigt.

Die Reihenfolge von Angehörigen (gesetzliche Erbfolge genannt), wie sie nach dem Erbrecht berücksichtigt werden:
• Erben erster Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, d.h. Kinder, Enkel und Urenkel
• Erben zweiter Ordnung: die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, d.h. Geschwister, Neffen und Nichten
• Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, d.h. Tante, Onkel, Cousin, Cousine, usw.
• Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge
• Erben fünfter Ordnung und fernerer Ordnungen: entferntere Verwandte und deren Abkömmlinge
Erbschaft von Immobilien und Steuern

Die Vorgehensweise bei geerbten Immobilien: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzen

Haben Sie eine Immobilie geerbt, empfiehlt es sich zunächst Informationen über das Vermögen und existierende Schulden des Verstorbenen einzuholen. Dazu benötigen Sie einige Unterlagen und brauchen Einsicht in bestehende Konten. Denn mit der Erbschaft übernehmen Sie auch mögliche Schulden des Verstorbenen z.B. aus Immobilienkrediten und haften dafür mit Ihrem privaten Vermögen.

Danach müssen Sie sich weitere Fragen stellen:

• Wie ist eigentlich der Zustand der Immobilie?
• Könnten Investitionen für Instandhaltungen oder Modernisierungen erforderlich sein?
• Was soll überhaupt mit der Immobilie geschehen?
• Wollen Sie die Immobilie nun vermieten, verkaufen oder doch lieber selbst nutzen?

Zu all diesen Dingen kommt in der Regel noch die emotionale Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen (Erblasser genannt) sowie gegebenenfalls eine Unsicherheit bedingt durch mangelndes Wissen über den Immobilienverkauf.
Zusätzlich muss eine Entscheidung über die Zukunft der Immobilie meist recht schnell gefällt werden, damit die laufenden Kosten für die Immobilie nicht unnötig steigen.
Aber auch für den Fall, dass Sie das Erbe ausschlagen wollen bzw. müssen, sollten Sie schnell sein. Der Gesetzgeber räumt Ihnen dafür nur sechs Wochen ein.

Wenn die Immobilie schuldenfrei ist und für Sie kein finanzielles Risiko darstellt, können Sie das Erbe annehmen. Doch was geschieht dann?

In der Praxis entscheidet sich die Mehrheit der Erben für einen Verkauf der Immobilie. Dieser hat den Vorteil, dass im Falle einer Erbengemeinschaft alle Erben z.B. die Geschwister ausgezahlt werden können. Aber auch für Alleinerben lohnt sich der Verkauf, denn mit dem erzielten Betrag durch den Verkauf können größere Investitionen getätigt und individuelle Wünsche erfüllt werden.

Sie wollen Ihre Erbschafts-Immobilie verkaufen? Finden Sie mit meiner kostenlosen Bewertung heraus, was die Immobilie wert ist.
Vorgehen bei Erbschaft von Haus und Wohnung

Ihr Immobilienmakler für Erbschaftsimmobilien in Türkheim, Bad Wörishofen und der Region

Sie haben eine Immobilie in Bad Wörishofen, Türkheim, Mindelheim, Amberg, Ettringen, Tussenhausen oder einer anderen Gemeinde im Unterallgäu geerbt und überlegen, was Sie damit machen sollen?


Ob Verkauf, Eigennutzung oder Vermietung sinnvoll ist, hängt von der Immobilie und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine erste professionelle Einschätzung kann dabei helfen, die verschiedenen Möglichkeiten miteinander zu vergleichen.

Jetzt Beratung für geerbte Immobilien sichern
Ihr Makler für Erbfälle Immobilien

Was ist ein Erbschein und wann muss dieser beantragt werden?

In einem Erbschein steht, wer wieviel erbt. Der Erbschein ist also ein Dokument, welches den legitimen Rechtsnachfolger des Verstorbenen belegt. Außerdem dokumentiert der Erbschein, zu welchen Teilen das Erbe an eine Erbengemeinschaft übergeht.

Das Erbe darf nur dann durch Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt auf den Erben umgeschrieben werden, sofern dieser eine Urkunde vorlegen kann, die dokumentiert, dass er der rechtmäßige Erbe ist.

Der Erbschein wird nicht automatisch beim Tod einer Person ausgestellt, sondern muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Das erledigt man in der Regel beim örtlichen Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt mit seinem Wohnsitz gemeldet war. Für die Beantragung des Erbscheins gibt es keine Frist. Er kann zu jeder Zeit beantragt werden.
Mit dem Antrag des Erbscheins, erklären sich Erben gleichzeitig zur Übernahme des Nachlasses (inklusive möglicher bestehender Schulden) bereit und das Erbe kann damit nicht mehr abgelehnt werden.


Es sei denn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag liegen vor. Dann ist der Erbschein nicht unbedingt notwendig und somit ist ein Erben der Immoilie auch ohne Erbschein möglich. Doch die endgültige Entscheidung, ob Testament oder Erbvertrag gemeinsam mit dem Eröffnungsprotokoll vom Nachlassgericht genügen, liegt einzig im Ermessen des Grundbuchamts.
Wenn sich keine Immobilie im Nachlass befindet und das geerbte Vermögen besonders groß ist, dann ist der Verzicht auf einen Erbschein möglich und nebenbei besonders vorteilhaft. Denn die Kosten für den Erbschein, berechnet sich nach der Höhe der Hinterlassenschaft.

Es gilt also: Je höher der Nachlass, desto höher sind die Kosten für den Erbschein.
 
Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro werden für die Erstellung des Erbscheins rund 200 Euro berechnet.

Für die Beantragung des Erbscheins benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

• Testament oder Erbvertrag

• Geburtsurkunde
• ggf. Heiratsurkunde
• Sterbeurkunde
• Beleg über die Höhe der Erbschaft und Schulden des Erblassers
• Ausweisdokument
• Anschrift der Erben

Erbschein und Erbrecht Ratgeber

Wann und wie muss der Grundbucheintrag geändert werden?

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, musss der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft den Grundbucheintrag nach § 82 Grundbuchordnung (GBO) ändern lassen, weil der Eintrag nun nicht mehr richtig ist.
Dazu muss der Erbe einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Das Grundbuchamt befindet sich in der Regel im Amtsgerichts, in dessen Bezirk sich die geerbte Immobilie befindet. Ein Notar muss dafür nicht beauftragt werden.

Der Antragsteller muss dem Grundbuchamt die Erbfolge nachweisen. Das geschieht meist durch Vorlage des Erbscheins, kann aber auch durch das Testament oder den Erbvertrag erfolgen, wenn die Erbfolge aus den Dokumenten eindeutig hervorgeht.
Hinweis: Die Kosten für einen Erbschein lassen sich auf diese Weise einsparen!

Die Änderung des Grundbucheintrags und die Umschreibung der Immobilie auf den oder die neuen Erben ist kostenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers eingereicht wird oder die Umschreibung nach einer späteren Erbauseinandersetzung erfolgt.
Sollte der Antrag später eingereicht werden, können für die Änderung des Grundbucheintrags Kosten anfallen.
Grundbuch umschreiben bei Erbschaft

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Erben mehrere Hinterbliebene ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft und zugleich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR). Wenn es nicht durch das Testament oder den Erbvertrag anders geregelt ist, stehen jedem Miterben die gleichen Anteile an der geerbten Immobilie zu (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 2032 Erbengemeinschaft: "Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben.").

Dadurch ergeben sich für die Erben auch Pflichten. Wenn die Immobilie zum Beispiel erstmal im Besitz der Erben bleiben soll, müssen diese für die laufenden Kosten aufkommen wie Grundsteuer, Gebühren für Müllabfuhr und Abwasser oder etwa Reparaturen und Investitionen in die Instandhaltung der Immobilie.


Ist einer der Erben nicht in der Lage, diese Kosten die durch die Immobilie anfallen zu tragen, so müssen alle anderen Erben einspringen. Weil die Erbengemeinschaft eine GbR ist, haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.


Streitfall - Erbengemeinschaft

Sind sie Alleinerbe des Erblassers oder Miterbe in einer Erbengemeinschaft? Die Antwort auf diese Frage macht einen großen Unterschied. Denn als Miterbe einer Erbengemeinschaft erhalten Sie kein alleiniges Eigentum, sondern lediglich einen Anteil des Erbes. Auch die Verwaltung und Entscheidung über das Erbe als Ganzes treffen alle Miterben gemeinschaftlich. So muss auch die Entscheidung für einen Hausverkauf in der Regel mit einem gemeinschaftlichen Beschluss der Erbengemeinschaft getroffen werden.
Ein demokratischer Mehrheitsbeschluss reicht in diesem Fall nicht aus - alle müssen sich einig sein!

Ärger, Konflikte und jahrelange Streitigkeiten können bei Erbengemeinschaften die Folge sein, wenn die Vorstellungen über den Verbleib des Nachlasses (z.B. einen Hausverkauf) auseinandergehen.


Erbengemeinschaft auflösen
Das Ziel einer Erbengemeinschaft ist es, das Erbe untereinander aufzuteilen und sich dann aufzulösen.


Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  • Aufteilung der Erbschaft unter den Miterben:  Dies ist der klassische Weg, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Man spricht dann von einer sogenannten Erbauseinandersetzung. Die Auseinandersetzung kann entsprechend den Anordnungen des Erblassers, nach den gesetzlichen Bestimmungen (siehe: Erbfolge) oder durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag zwischen allen Erben erfolgen.
    Aber: Für die Aufteilung der Erbschaft muss sich die Erbengemeinschaft einstimmig entscheiden!
  • Erbanteil verkaufen: Ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft verkauft seinen Erbanteil an einen anderen Miterben oder einen Dritten.
  • Abschichtung und Anwachsung: Diese Begriffe beschreiben das Auszahlen einzelner Miterben. So kann die restliche Erbengemeinschaft ihre Anteile am Nachlass über eine Auszahlung erwerben. Die Miterben verlieren damit allerdings jegliche Rechte und Pflichten an ihrem Erbteil und scheiden aus der Erbengemeinschaft aus. Die Anteile der übrigen Erben der Erbengemeinschaft wachsen an.


Doch: Es gilt darauf hinzuweisen, dass nur die Aufteilung der Erbschaft unter den Miterben eine Auflösung der Erbengemeinschaft (also eine Auseinandersetzung) zur Folge hat. Die anderen beiden beschriebenen Möglichkeiten, bieten nur einzelnen Erben einen Weg aus der Erbengemeinschaft - diese bleibt danach jedoch weiter bestehen.

Die Erbengemeinschaft bei Immobilien

Steuern bei der Immobilienerbschaft

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie auch die Erbschaftssteuer zahlen. Denn alle Erbschaften unterliegen nach dem deutschen Gesetz der Steuerpflicht (genauer: dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG). Ihre Erbschaft müssen Sie deshalb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet haben.

Ab welchem Betrag zahlt man Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem
Verkehrswert von Haus oder Wohnung. Entscheidend für den Wert sind Lage, Größe und Zustand der Immobilie sowie des dazugehörenden Grundstücks.

Freibeträge, auf die Sie keine Steuern zahlen müssen, können jedoch die Höhe der Erbschaftssteuer reduzieren. Bei einem Erbe hängt die Höhe des Steuerfreibetrags von zwei Faktoren ab: von dem Verwandschaftsverhältnis zum Verstorbenen und der davon abhängigen Steuerklasse.


Dabei gilt: Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher fällt der Freibetrag aus.

Wann ist der Verkauf einer geebrten Immobilie steuerlich sinnvoll?

Der geeignete Zeitpunkt für den Verkauf einer Erbschaftsimmobilie hängt unter anderem von den genannten steuerlichen Regelungen ab.
Fallen keine oder nur geringe Steuern für die geerbte Immobilie an, so ist ein Verkauf ratsam. Als Makler darf ich zu diesem Thema leider nicht beraten, allerdings kann ich Ihnen gerne einen kompetenten Steuerberater weiterempfehlen, der Ihr Anliegen gerne mit Ihnen bespricht.

Achtung: Ein Verkauf ohne Makler kann schnell zum Stolperstein werden.
Freibertrag Erbschaft Immobilien Verwandtschaftsgrade

Infografik - Immobilie geerbt, was nun? Alles zur Immobilienerbschaft auf einen Blick

Infografik Leitfaden - Erbschaft von Immobilien

Ratgeber zur Erbschaft als Download

Informationen vom Bundesministerium der Justiz über Erben und Vererben

Wenn Sie noch mehr über das Thema Immobilie und Erbschaft erfahren möchten, empfehle ich Ihnen in den umfangreichen Ratgeber Erben und Vererben des Bundesministeriums der Justiz zum herunterladen.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen noch nicht, was die beste Lösung ist?

Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll ist, hängt von der Immobilie und Ihrer persönlichen Situation ab.



Wenn Sie zunächst wissen möchten, welchen realistischen Marktwert Ihre geerbte Immobilie hat, können wir Ihnen mit einer unverbindlichen Einschätzung weiterhelfen.

Jetzt Beratung für geerbte Immobilien sichern
Ihr Makler für Erbfälle Immobilien

Fragen und Antworten (FAQ) - Immobilie geerbt im Unterallgäu – was nun?

Eine geerbte Immobilie bringt häufig viele Fragen mit sich: Muss ich einen Erbschein beantragen? Welche Steuern fallen an? Was passiert bei einer Erbengemeinschaft? Und ist es sinnvoller, die Immobilie selbst zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen?

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

  • 1. Was muss ich tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?

    Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die Immobilie und den gesamten Nachlass verschaffen. Dazu gehören insbesondere das Grundbuch, bestehende Darlehen und Grundschulden, Mietverträge, Versicherungen, Hausgeld- und Nebenkosten sowie weitere Objektunterlagen.


    Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Erbschaft angenommen oder innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden soll. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. In bestimmten Fällen, etwa bei einem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Ausland oder bei einem Aufenthalt des Erben im Ausland zu Fristbeginn, kann sie sechs Monate betragen.


    Wichtig: Bei Unsicherheit über die Erbschaft oder mögliche Schulden sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden.

  • 2. Brauche ich für eine geerbte Immobilie einen Erbschein?

    Nicht unbedingt.


    Ein Erbschein ist vor allem dann erforderlich, wenn der Nachweis der Erbfolge gegenüber Behörden oder Dritten benötigt wird und kein anderes geeignetes Dokument vorliegt.


    Beruht die Erbfolge beispielsweise auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, kann dieses Dokument zusammen mit der Eröffnungsniederschrift grundsätzlich als Nachweis der Erbfolge ausreichen. Ob im konkreten Fall ein Erbschein erforderlich ist, hängt von den vorhandenen Unterlagen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft ab.

  • 3. Muss das Grundbuch nach einer Erbschaft geändert werden?

    Nach dem Erbfall ist das Grundbuch häufig unrichtig, weil dort noch der verstorbene Eigentümer eingetragen ist.


    Die Erben können eine Grundbuchberichtigung beantragen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht, fällt für die Eintragung der Erben grundsätzlich keine Grundbuchgebühr an.


    Für den Nachweis der Erbfolge können je nach Fall beispielsweise ein Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein öffentliches Testament bzw. ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift dienen.

  • 4. Welche Frist muss ich bei einer Erbschaft beachten?

    Die wichtigste kurzfristige Frist ist die Ausschlagungsfrist.


    Grundsätzlich kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund der eigenen Berufung als Erbe.


    Daneben gibt es weitere Fristen und steuerliche Pflichten. Deshalb sollte man eine geerbte Immobilie nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Immobilienwerts betrachten.

  • 5. Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

    Die Höhe des persönlichen Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab.


    Aktuell gelten unter anderem folgende Freibeträge:


    Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €

    Kinder und Kinder verstorbener Kinder: 400.000 €

    Enkelkinder: 200.000 €

    Personen der Steuerklasse II, beispielsweise Geschwister: 20.000 €

    Personen der Steuerklasse III: 20.000 €


    Bei der Berechnung kommt es jedoch nicht nur auf den Wert der Immobilie an. Entscheidend ist grundsätzlich der gesamte steuerlich relevante Erwerb. Auch frühere Schenkungen können eine Rolle spielen.

  • 6. Ist eine geerbte Immobilie automatisch steuerpflichtig?

    Nein.


    Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem persönlichen Freibetrag und möglichen Steuerbefreiungen ab.


    Eine besonders wichtige Ausnahme kann das sogenannte Familienheim darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die selbst genutzte Immobilie bei der Übertragung auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner vollständig von der Erbschaftsteuer befreit sein.


    Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen von der Familienheimregelung profitieren. Für Kinder ist die Steuerbefreiung allerdings grundsätzlich auf eine Wohnfläche von 200 m² begrenzt.


    Da die Voraussetzungen im Einzelfall entscheidend sind, sollte die steuerliche Behandlung mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.

  • 7. Muss ich eine geerbte Immobilie dem Finanzamt melden?

    Ein steuerpflichtiger Erwerb ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb schriftlich beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.


    Es gibt gesetzliche Ausnahmen von dieser Anzeigepflicht. Bei geerbtem Grundbesitz sollte insbesondere geprüft werden, ob eine Anzeige erforderlich ist.


    Das Finanzamt kann anschließend eine Erbschaftsteuererklärung verlangen.

  • 8. Was kann ich mit einer geerbten Immobilie machen?

    Grundsätzlich gibt es drei typische Möglichkeiten:


    Selbst nutzen:

    Sie können selbst in die Immobilie einziehen und sie als eigenen Wohnraum nutzen. Dabei sollten Sie jedoch den Zustand der Immobilie sowie mögliche Sanierungs- und laufende Kosten berücksichtigen.


    Vermieten:

    Die Immobilie kann als Kapitalanlage gehalten und vermietet werden. Vor einer Neuvermietung sollten unter anderem der Zustand, die erzielbare Miete und eventuell notwendige Investitionen geprüft werden.


    Verkaufen:

    Durch einen Verkauf wird das im Objekt gebundene Vermögen liquidiert. Das kann insbesondere bei einer Erbengemeinschaft sinnvoll sein, wenn die Erben keine gemeinsame langfristige Nutzung oder Vermietung anstreben.


    Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation, dem Immobilienwert, dem Zustand und den steuerlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen ab.

  • 9. Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer zahlen?

    Eine Erbschaft beginnt grundsätzlich nicht automatisch eine neue zehnjährige Spekulationsfrist.


    Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird für die steuerliche Prüfung grundsätzlich die Anschaffungszeit des Erblassers dem Erben zugerechnet.


    Entscheidend ist außerdem, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Veräußerung aufgrund einer entsprechenden Eigennutzung erfüllt sind.


    Ob bei einem konkreten Verkauf Einkommensteuer anfällt, sollte deshalb vor dem Verkauf steuerlich geprüft werden.

  • 10. Was passiert, wenn mehrere Personen die Immobilie geerbt haben?

    Dann entsteht grundsätzlich eine Erbengemeinschaft.


    Die Immobilie gehört in diesem Fall nicht einfach einzelnen Erben entsprechend ihrer jeweiligen Erbquote. Über einen Nachlassgegenstand wie eine Immobilie können die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen.


    Das kann beispielsweise relevant werden, wenn die Immobilie verkauft werden soll.


    Mögliche Lösungen sind unter anderem:


    Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Erben aus.

    Die Erbengemeinschaft verkauft die Immobilie gemeinsam.

    Die Erben treffen eine Vereinbarung über die weitere Nutzung oder Auseinandersetzung des Nachlasses.


    Bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

  • Titel oder Frage

    Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.
  • 11. Kann ein Erbe die geerbte Immobilie alleine verkaufen?

    Grundsätzlich kann ein einzelner Miterbe nicht alleine über die gesamte zum Nachlass gehörende Immobilie verfügen.


    Für einen Verkauf der Immobilie müssen die erforderlichen Erklärungen der Erbengemeinschaft gemeinsam abgegeben werden.


    Ein einzelner Erbe kann allerdings über seinen eigenen Erbteil verfügen. Das ist rechtlich etwas anderes als der Verkauf der Immobilie selbst.

  • 12. Kann ein Erbe die anderen Erben auszahlen?

    Ja. Eine häufige Lösung ist, dass ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die übrigen Erben entsprechend ihrer Beteiligung ausbezahlt.


    Dafür sollte zunächst geklärt werden, welchen tatsächlichen Marktwert die Immobilie hat. Anschließend können die Beteiligten auf dieser Grundlage die weitere Aufteilung des Nachlasses besprechen.


    Bei der konkreten rechtlichen und steuerlichen Gestaltung sollte ein Notar bzw. Steuerberater eingebunden werden.

  • 13. Wie finde ich heraus, was die geerbte Immobilie wert ist?

    Der Wert einer geerbten Immobilie sollte möglichst nicht anhand vergleichbarer Internetangebote oder alter Kaufpreise geschätzt werden.


    Entscheidend sind unter anderem:


    Lage und Grundstück

    Wohn- und Nutzfläche

    Baujahr und Zustand

    Modernisierungen und Sanierungsbedarf

    energetischer Zustand

    Grundstücksgröße

    Ausstattung

    aktuelle Vergleichspreise

    Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Region


    Gerade bei einer Erbengemeinschaft kann eine realistische Marktwertermittlung wichtig sein, da der ermittelte Wert häufig die Grundlage für eine Auszahlung eines Miterben oder die Entscheidung über einen Verkauf bildet.

  • 14. Sollte ich eine geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten.


    Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn kurzfristig Liquidität benötigt wird, mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen haben oder die Immobilie einen hohen Sanierungsaufwand verursacht.


    Eine Vermietung kann interessant sein, wenn die Immobilie langfristig als Kapitalanlage gehalten werden soll.


    Die Eigennutzung kann wiederum sinnvoll sein, wenn die Immobilie den eigenen Wohnbedarf deckt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.


    Eine gute Entscheidungsgrundlage ist eine Kombination aus realistischem Immobilienwert, möglicher Miete, laufenden Kosten, Sanierungsbedarf und persönlicher Situation.

  • 15. Was sollte ich vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie prüfen?

    Vor einem Verkauf sollten unter anderem folgende Punkte geklärt werden:


    Wer ist Erbe und wer darf über die Immobilie verfügen?

    Ist das Grundbuch bereits berichtigt?

    Gibt es mehrere Miterben?

    Bestehen Grundschulden oder andere Belastungen?

    Gibt es bestehende Mietverhältnisse?

    Welche Unterlagen zur Immobilie sind vorhanden?

    Gibt es einen aktuellen Energieausweis?

    Wie hoch ist der realistische Marktwert?

    Könnte beim Verkauf eine steuerliche Belastung entstehen?

    Wie soll der Verkaufserlös unter den Erben verteilt werden?


    Je früher diese Punkte geklärt werden, desto reibungsloser lässt sich ein späterer Verkauf organisieren.

  • 16. Kann ein Makler bei einer geerbten Immobilie unterstützen?

    Ja. Ein Makler kann insbesondere bei der Marktwertermittlung, Vorbereitung und Vermarktung der Immobilie sowie bei der Koordination des Verkaufs unterstützen.


    Bei einer Erbengemeinschaft ist es besonders wichtig, zunächst zu klären, wer an der Entscheidung beteiligt ist und welche Unterlagen benötigt werden.


    Rechtliche und steuerliche Fragen – beispielsweise zur Erbfolge, Erbauseinandersetzung oder Erbschaftsteuer – gehören dagegen in die Hände eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters.

Rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zum Thema Erbschaft und Immobilien dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

Als Immobilienmakler können wir Ihnen insbesondere bei Fragen rund um die Bewertung und den Verkauf geerbter Immobilien behilflich sein. Für die rechtliche oder steuerliche Beurteilung Ihres konkreten Erbfalls empfehlen wir, einen entsprechend qualifizierten Fachberater hinzuzuziehen.

Die Inhalte wurden nach bestem Wissen erstellt. Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden.