Grundstück verkaufen

Grundstück verkaufen mit Immobilienmakler

Was man beim Grundstücksverkauf beachten sollte

Der ultimative Ratgeber zum Grundstücksverkauf: So verkaufen Sie Ihr Grundstück erfolgreich

Der Verkauf eines Grundstücks kann eine spannende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Anders als beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist ein Grundstück in vielen Fällen ein unbebautes Stück Land – und das stellt besondere Anforderungen an den Verkaufsprozess. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Wert Ihres Grundstücks maximieren und den Verkaufsprozess erfolgreich gestalten.

Schritt 1

Den Wert des Grundstücks ermitteln

Bevor Sie Ihr Grundstück auf den Markt bringen, sollten Sie den Wert des Grundstücks genau kennen. Die Wertermittlung ist entscheidend, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen und potenzielle Käufer anzusprechen.


Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Lage: Die Lage ist ein entscheidender Wertfaktor. Grundstücke in gefragten Wohngegenden, in der Nähe von Städten oder in einer landschaftlich attraktiven Umgebung sind in der Regel mehr wert.
  • Größe und Zuschnitt: Ein gut geschnittenes, ebenes Grundstück hat häufig einen höheren Wert als ein unregelmäßig geformtes oder stark geneigtes Grundstück.
  • Erschließung: Ist das Grundstück bereits erschlossen, d.h., sind Wasser-, Strom- und Abwasserleitungen vorhanden? Ein erschlossenes Grundstück ist deutlich attraktiver für Käufer.
  • Nutzungsmöglichkeiten: Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt vor, wie das Grundstück genutzt werden kann – z.B. als Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiet. Die Nutzungsmöglichkeiten haben großen Einfluss auf den Wert.

Es ist ratsam, einen Gutachter oder Immobilienmakler zu Rate zu ziehen, um eine professionelle Wertermittlung durchführen zu lassen.

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Schritt 2

Den richtigen Zeitpunkt wählen

Der Zeitpunkt des Verkaufs kann einen großen Einfluss auf den erzielten Preis haben. In wirtschaftlich starken Zeiten oder bei hoher Nachfrage nach Baugrundstücken können höhere Preise erzielt werden. Es lohnt sich daher, den Immobilienmarkt zu beobachten und einen günstigen Verkaufszeitpunkt abzuwarten.

Schritt 3

Die passende Vermarktungsstrategie

Eine durchdachte Vermarktungsstrategie ist entscheidend, um Ihr Grundstück bestmöglich zu präsentieren und eine breite Käuferschicht anzusprechen.


Hier sind einige wichtige Schritte:

  • Ansprechende Exposés erstellen: Ein gut aufbereitetes Exposé mit allen relevanten Informationen und hochwertigen Fotos ist das A und O. Stellen Sie alle Vorteile des Grundstücks heraus, z.B. die Lage, Erschließung, mögliche Bebauung und Umgebung.
  • Online-Portale nutzen: Platzieren Sie Ihr Grundstück auf führenden Immobilienportalen. Achten Sie darauf, eine präzise und attraktive Beschreibung zu verfassen, um die richtigen Interessenten anzusprechen.
  • Netzwerk nutzen: Wenn Sie als Immobilienmakler tätig sind, nutzen Sie Ihr Netzwerk aus potenziellen Käufern und anderen Maklern, um den Verkauf voranzutreiben.
  • Direktmarketing: Flyer, Anzeigen in Lokalzeitungen und gezieltes Direktmarketing können ebenfalls dabei helfen, Käufer in der Region zu erreichen.

Schritt 4

Der Verkaufsprozess

Wenn sich Interessenten melden, beginnt der eigentliche Verkaufsprozess. Achten Sie darauf, alle Fragen der potenziellen Käufer umfassend zu beantworten und transparent zu kommunizieren. Auch Verhandlungen über den Preis können ein wichtiger Bestandteil des Prozesses sein.


Sobald ein Käufer gefunden ist, muss der Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen werden. Der Notar stellt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte des Verkaufs korrekt abgewickelt werden. Dazu gehören die Überprüfung von Grundbuch, Bebauungsplan und gegebenenfalls bestehender Wegerechte.

Schritt 5

Steuern und Abgaben

Ein Grundstücksverkauf kann steuerliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn das Grundstück erst kurze Zeit in Ihrem Besitz war. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Spekulationssteuer und andere mögliche Abgaben, die anfallen könnten. Ein Steuerberater kann hier wertvolle Hilfe leisten und Ihnen helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Schritt 6

Alternativen zum Verkauf prüfen

Manchmal ist es sinnvoll, statt eines Verkaufs andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dazu gehört beispielsweise die Verpachtung des Grundstücks oder der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags. Diese Alternativen bieten langfristige Einnahmen, ohne dass Sie das Grundstück aus der Hand geben müssen.

Fazit Grundstücksverkauf

Der Verkauf eines Grundstücks erfordert eine gründliche Vorbereitung und eine gut durchdachte Strategie. Von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zum Vertragsabschluss – jeder Schritt will sorgfältig geplant sein. Wenn Sie diese Schritte beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen und lukrativen Verkauf erheblich. Und sollte der Prozess doch komplexer sein als erwartet, kann ein erfahrener Immobilienmakler eine wertvolle Unterstützung sein.

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Peter Weisenbach

Ihr Immobilienmakler

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FAQ - Grundstück verkaufen

Welche Vorgehensweise sich beim Verkauf eines Grundstücks anbietet, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie Sie den Wert Ihres Grundstücks festlegen, erfahren Sie hier.

  • Was sollten Sie vor dem Verkauf Ihres Grundstücks erledigen?

    Der Verkauf eines Grundstücks ist genau wie ein Haus- oder Wohnungsverkauf gut vorzubereiten.


    Zuerst sollten Sie einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Denn dieser informiert über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Nur, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch vermerkt sind, sind Sie auch berechtigt, das Grundstück zu verkaufen. Stehen weitere Eigentümer im Grundbuch, können Sie das Grundstück nur mit deren Erlaubnis veräußern.


    Der Grundbuchauszug liefert auch Informationen zu den Eigenschaften Ihres Grundstücks (z.B. Lage und Größe) oder dessen etwaigen Belastungen und Beschränkungen etwa durch Wegerechte. Diese Informationen werden auch für die Bewertung benötigt.

  • Wie wird der Wert eines Grundstücks ermittelt?

    Um ein Grundstück zu verkaufen muss der Markt- beziehungsweise Verkehrswert bekannt sein. Dieser Preis ist aktuell für das Grundstück bei einem Verkauf erzielbar.


    Um ein Grundstück zu bewerten, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle:


    •         Lage
    •         Zuschnitt
    •         Größe
    •         Erschließung
    •         Bodenbeschaffenheit
    •         Stand des Grundbuchs
    •         etwaige Altlasten
    •         Rechte Dritter
    •         Bebauungsgrad

    Die Art und Weise, wie sich ein Grundstück bebauen lässt, entscheidet über seinen Wert. Hier stellen sich folgende Fragen:


    • Als Wald- oder Wiesengrundstück darf es möglicherweise nicht bebaut werden
    • Bauerwartungsland ist Bauland, das zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden kann
    • Rohbauland, wenn das Grundstück nicht erschlossen ist. Die Gemeinde jedoch plant, dass es zu einer Bebauung kommt
    • Bei Bauland darf das Grundstück im Rahmen des Bebauungsplans bebaut werden


  • Wie wird der richtigen Käufer für das Grundstück gefunden?

    Wie das Grundstück bebaut werden darf ist die Grundlage, um die richtige Käuferzielgruppe zu bestimmen.

    • Kleine Grundstücek für Ein- oder Zweifamilienhäuder sind eher interessant für Privatpersonen.
    • Große Grundstücke sind für Investoren oder Bauträger interessant, um Mehrfamilienhäuser bauen zu können.
    • Baureife Grundstücke haben großes Potenzial, um sich schnell verkaufen zu lassen.
    • Bei sehr großen Grundstücken könnte eine baurechtliche Teilung sinnvoll sein.

    Um die Zielgruppe für den Grundstücksverkauf anzusprechen, ist es wichtig, die für sie relevanten Vorzüge im Exposé zu beschreiben und über die zielgruppenrelevanten Medien (Immobilienportale, Tages-/Wochenzeitungen etc.) zu bewerben.

  • Kaufpreiseinigung und Bieterverfahren?

    Ist ein passender Käufer für das Grundstück gefunden, gilt es, sich über den Kaufpreis zu einigen.


    Bieterverfahren:

    Bei mehreren Interessenten kann das Bieterverfahren beitragen, um die Interessenten durch Gebote den Verkaufspreis für ein Grundstück festzulegen. Im Exposé des Grundstücks wird dafür in der Regel ein Mindestpreis festgelegt und vermerkt, dass die Preisfindung über ein Bieterverfahren erfolgt.


    Nach dem Besichtigungstermin geben die Kaufinteressenten (z.B. per E-Mail) ein Gebot für das Grundstück ab. Der Eigentümer entscheidet sich im Anschluss für einen Preis beziehungsweise einen Interessenten. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, sich für das höchste Gebot zu entscheiden. Andererseits sind auch die Gebote der Kaufinteressenten nicht bindend.

  • Welche Unterlagen sind für den Grundstücksverkauf nötig?

    Art der Unterlage und Bezugsquelle():


    1. Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte (Katasteramt)
    2. Bebauungsplan (Stadtentwicklung oder Bauen in der Gemeinde)
    3. Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
    4. Baulastenverzeichnis (Fachbereich Stadtentwicklung oder Bauen in der Gemeinde)

    In einigen Fällen sind zudem diese Unterlagen wichtig, um ein Grundstück zu verkaufen:


    • Altlastenauskunft
    • Baulastenverzeichnis
    • Nachweise über die Erschließung
    • Grundsteuerbescheid
    • Flächennutzungsplan (falls vorhanden)
    • Bauvoranfrage (falls vorhanden)
    • Vermessungsunterlagen (falls vorhanden)


  • Rechtswirksamkeit beim Grundstücksverkauf?

    Bei Einigung des Verkäufers und Käufers über den Kaufpreis, schließen beide einen notariell beurkundeten Kaufvertrag miteinander. Im Anschluss lässt der Notar den neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen – der Abschluss des Grundstücksverkaufs.

  • Welche Kosten können anfallen?

    Beim Verkauf eines Grundstücks fallen verschiedene Kosten an.


    Kosten für den Käufer:

    • Notarkosten
    • Grunderwerbsteuer
    • Grundsteuer
    • Maklerkosten

    Kosten für den Verkäufer

    • evlt. vorzeitige Tilgung von Hypotheken
    • Löschung der Grundschuld
    • Maklerkosten
  • Welche Steuern fallen an? (Spekulationssteuer)

    Beim Grundstücksverkauf können Steuern anfallen.


    Spekulationssteuer:

    Wenn der Eigentümer das Grundstück in weniger als zehn Jahre nach dessen Erwerb wieder veräußern will, so fällt die sogenannte Spekulationssteuer an. 

    Eine Ausnahme besteht, wenn das Grundstück bebaut ist oder war und Sie als Eigentümer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor in dem Gebäude gewohnt haben.

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