Beim Hausverkauf oder der Vermietung Ihrer Wohnung stehen viele Eigentümer vor dem Problem, dass keine Unterlagen vorhanden sind, die die Wohnfläche zur Immobilie angeben.
Jedem Verkäufer und Vermieter stellt sich somit die Frage, wie wird die Wohnfläche nun richtig berechnet. Denn bei falschen Berechnungen, können später Probleme auftreten.
Im Folgenden wird Ihnen alles erklärt, was Sie über die Flächen von Grundstücke und Immobilien wissen sollten. Sie erfahren nicht nur etwas über die wichtige Wohnflächenberechnung, auch erfahren Sie was für eine Rolle die Nutzfläche und Bruttogrundfläche spielt.
Um die Flächen einer Immobilie oder einem Grundstück bewerten zu können, werden ein paar Unterlagen benötigt. Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich freien Zugang zu diesen Unterlagen. Auch ein Immobilienmakler kann diese Unterlagen beschaffen, um somit eine Flächenberechnung durchzuführen.
Welche Unterlagen für die Berechnung hilfreich sind, erfahren Sie hier in dieser Liste:
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland und wird hauptsächlich bei Mietwohnungen, Kaufimmobilien und der Vergabe von staatlichen Förderungen angewendet. Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Grundlagen für Mietpreise und Nebenkostenabrechnungen. Eine korrekte Berechnung nach der WoFlV sorgt für Transparenz und Gerechtigkeit.
Hier ist ein umfassender Leitfaden zur Berechnung der Wohnfläche nach der WoFlV:
Die
Wohnfläche
umfasst alle Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Das betrifft sowohl Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Küche, als auch Nebenräume wie Abstellkammern und Flure. Zur Berechnung werden auch bestimmte Außenflächen anteilig berücksichtigt, während andere Räume nicht zur Wohnfläche zählen.
Nach der WoFlV zählen folgende Räume und Flächen zur Wohnfläche:
Folgende Räume werden nicht zur Wohnfläche gerechnet:
Die Raumhöhe spielt bei der Wohnflächenberechnung eine entscheidende Rolle. Flächen mit einer unterschiedlichen Raumhöhe werden wie folgt berücksichtigt:
Terrassen, Balkone, Loggien und Dachgärten werden nach der WoFlV anteilig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Hierbei wird in der Regel folgendermaßen verfahren:
Beispielwohnung:
Gesamtrechnung:
Die Dokumentation der Wohnflächenberechnung sollte detailliert erfolgen, insbesondere bei Mietverträgen oder beim Verkauf von Immobilien. Zu einer korrekten Dokumentation gehören:
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche nach der WoFlV ist essenziell, um faire Mietverträge und Immobilienkaufverträge abzuschließen. Sie hilft nicht nur dabei, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sondern trägt auch zu einer transparenten und nachvollziehbaren Preisgestaltung bei.
Wenn Sie unsicher bei der Berechnung sind, kann ein Immobilienmakler oder Architekt Ihnen dabei helfen, die Wohnfläche gemäß der WoFlV korrekt zu ermitteln und alle relevanten Vorschriften einzuhalten.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die vorschreibt, wie die Wohnfläche von Immobilien zu berechnen ist. Sie wird bei der Berechnung von Wohnflächen in Mietwohnungen, Kaufobjekten sowie bei staatlichen Förderprogrammen angewendet.
Zu den berücksichtigten Räumen zählen Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung. Auch beheizte Wintergärten, Schwimmbäder und Saunen werden zur Wohnfläche gezählt.
Nicht zur Wohnfläche zählen: Kellerräume, Dachbodenräume, die nicht zum Wohnen genutzt werden, Garagen, Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume und Flächen mit einer Raumhöhe unter 1 Meter.
Die Raumhöhe spielt eine wichtige Rolle:
Flächen mit einer Raumhöhe von über 2 Metern werden voll angerechnet.
Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern werden zu 50 % berücksichtigt.
Flächen mit einer Raumhöhe unter 1 Meter werden nicht angerechnet.
Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu 25 % ihrer Fläche zur Wohnfläche hinzugerechnet. Bei besonders hochwertiger Ausstattung können auch bis zu 50 % der Fläche angerechnet werden.
Ja, allerdings nur beheizte Wintergärten werden voll zur Wohnfläche gezählt. Unbeheizte Wintergärten werden zu 50 % berücksichtigt.
Flächen unter Schrägen werden wie folgt berücksichtigt:
Flächen mit einer Raumhöhe von über 2 Metern werden voll angerechnet.
Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet.
Flächen mit einer Raumhöhe unter 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
Die WoFlV (Wohnflächenverordnung) dient der Berechnung der Wohnfläche für Mietwohnungen und den privaten Wohnungsmarkt. Die DIN 277 hingegen ist eine Norm, die in der Regel bei Bauprojekten angewendet wird und eine umfassendere Berechnung von Nutz- und Verkehrsflächen bietet, einschließlich Keller- und Nutzräumen, die bei der WoFlV nicht berücksichtigt werden.
Ja, bei der Wohnflächenberechnung in Mietverträgen sollte die Wohnfläche korrekt nach der WoFlV ermittelt werden. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn die Miete oder Nebenkosten auf Basis einer falschen Wohnfläche berechnet werden.
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt idealerweise auf Basis eines Grundrissplans und der Berücksichtigung der Raumhöhen und Flächenanteile gemäß der WoFlV. Im Zweifelsfall kann ein Immobilienmakler, Architekt oder Sachverständiger bei der Berechnung helfen.
Ja, grundsätzlich können Sie selbst die Wohnfläche berechnen. Allerdings sollten Sie sich genau an die Regelungen der WoFlV halten, um Fehler zu vermeiden. Für komplexe Immobilien oder bei Unsicherheiten ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Wohnfläche hat direkten Einfluss auf den Immobilienwert, da sie die Grundlage für den Preis pro Quadratmeter bildet. Eine korrekt berechnete Wohnfläche ist also wichtig, um den Marktwert der Immobilie realistisch zu ermitteln.iten ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.