Grundstück verkaufen im Allgäu - Ihr Immobilienmakler für den erfolgreichen Grundstücksverkauf

Von der richtigen Einschätzung des Marktwertes bis zur erfolgreichen Vermarktung Ihres Grundstücks in Türkheim, Bad Wörishofen und dem Allgäu.

Jetzt Grundstück bewerten lassen

Der richtige Weg für den erfolgreichen Grundstücksverkauf im Allgäu

Der Verkauf eines Grundstücks kann eine komplexe Angelegenheit sein. Ob unbebautes Land, Bauerwartungsland oder eine bereits erschlossene Fläche – Ihr verlässlicher Partner, um den besten Preis für Ihr Grundstück zu erzielen.


Mit der Erfahrung, Marktkenntnis und einem umfassenden Service sorge ich dafür, dass Ihr Grundstück reibungslos und erfolgreich verkauft wird.


Über ein baldiges Kennenlernen freue ich mich sehr.


Rufen Sie mich an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Makler für Grundstücksverkäufe

Ihr Immobilienmakler

Peter Weisenbach

Betriebswirt (FH)

Profitieren Sie beim Grundstücksverkauf von regionaler Expertise

Lokale Marktkenntnis: Ich kenne den regionalen Immobilienmarkt und weiß, wie wir Ihr Grundstück bestmöglich positionieren.


Professionelle Bewertung: Eine präzise Bewertung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Verkauf. Ich ermittle den optimalen Marktpreis.


Umfassendes Marketing: Von hochwertigen Exposés bis hin zur Vermarktung auf den wichtigsten Immobilienportalen – ich sorge für maximale Sichtbarkeit.


Verhandlungsstärke: Ich führe die Verkaufsverhandlungen in Ihrem Interesse und hole das Beste für Sie heraus.

Vorteile beim Grundstücksverkauf mit einem Makler

1. Kostenlose Grundstücksbewertung
Ein marktgerechter Preis ist entscheidend für den Verkaufserfolg. Ich biete Ihnen eine fundierte und kostenlose Einschätzung des Werts Ihres Grundstücks.


2. Individuelle Vermarktungsstrategie
Jedes Grundstück ist einzigartig. Für den Verkauf entwickle ich eine maßgeschneiderte Strategie, die potenzielle Käufer optimal anspricht.


3. Professionelle Exposés
Ich erstelle hochwertige Verkaufsunterlagen, die die Besonderheiten Ihres Grundstücks hervorheben und einen positiven ersten Eindruck hinterlassen.


4. Breite Vermarktung
Als Partner führender Immobilienportale, Social Media und einem Netzwerk, wird eine breite Käuferschicht angesprochen.


5. Rundum-Betreuung
Von der ersten Beratung bis zur Übergabe des Grundstücks – ich stehe jederzeit an Ihrer Seite und übernehmene alle Formalitäten.

Grundstück verkaufen mit Makler

Wichtige Faktoren beim Grundstücksverkauf

Bebauungsmöglichkeiten: Ist das Grundstück bebaubar? Wenn ja, mit welchen Einschränkungen? Dies beeinflusst maßgeblich den Verkaufspreis.


Lage und Größe: Lage, Infrastruktur und Grundstücksgröße sind entscheidend, um den Wert zu bestimmen.


Erschließung: Ein erschlossenes Grundstück ist meist mehr wert als eines ohne Anschlüsse wie Wasser, Strom oder Gas.



Bodenrichtwert und Nachfrage: Der Bodenrichtwert gibt eine Orientierung, während die aktuelle Nachfrage den tatsächlichen Preis bestimmt.

Faktoren beim Grundstücksverkauf

FAQ - Fragen und Antworten - Grundstück verkaufen im Allgäu

Welche Vorgehensweise sich beim Verkauf eines Grundstücks anbietet, welche Unterlagen Sie benötigen oder wie Sie den Wert Ihres Grundstücks festlegen, erfahren Sie hier.

  • Was sollten Sie vor dem Verkauf Ihres Grundstücks im Allgäu erledigen?

    Der Verkauf eines Grundstücks ist genau wie ein Haus- oder Wohnungsverkauf gut vorzubereiten.


    Zuerst sollten Sie einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Denn dieser informiert über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. Nur, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch vermerkt sind, sind Sie auch berechtigt, das Grundstück zu verkaufen. Stehen weitere Eigentümer im Grundbuch, können Sie das Grundstück nur mit deren Erlaubnis veräußern.


    Der Grundbuchauszug liefert auch Informationen zu den Eigenschaften Ihres Grundstücks (z.B. Lage und Größe) oder dessen etwaigen Belastungen und Beschränkungen etwa durch Wegerechte. Diese Informationen werden auch für die Bewertung benötigt.

  • Wie wird der Wert eines Grundstücks im Allgäu ermittelt?

    Um ein Grundstück zu verkaufen muss der Markt- beziehungsweise Verkehrswert bekannt sein. Dieser Preis ist aktuell für das Grundstück bei einem Verkauf erzielbar.


    Um ein Grundstück zu bewerten, spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle:


    •         Lage
    •         Zuschnitt
    •         Größe
    •         Erschließung
    •         Bodenbeschaffenheit
    •         Stand des Grundbuchs
    •         etwaige Altlasten
    •         Rechte Dritter
    •         Bebauungsgrad

    Die Art und Weise, wie sich ein Grundstück bebauen lässt, entscheidet über seinen Wert. Hier stellen sich folgende Fragen:


    • Als Wald- oder Wiesengrundstück darf es möglicherweise nicht bebaut werden
    • Bauerwartungsland ist Bauland, das zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden kann
    • Rohbauland, wenn das Grundstück nicht erschlossen ist. Die Gemeinde jedoch plant, dass es zu einer Bebauung kommt
    • Bei Bauland darf das Grundstück im Rahmen des Bebauungsplans bebaut werden


  • Wie wird der richtigen Käufer für das Grundstück gefunden?

    Wie das Grundstück bebaut werden darf ist die Grundlage, um die richtige Käuferzielgruppe zu bestimmen.

    • Kleine Grundstücek für Ein- oder Zweifamilienhäuder sind eher interessant für Privatpersonen.
    • Große Grundstücke sind für Investoren oder Bauträger interessant, um Mehrfamilienhäuser bauen zu können.
    • Baureife Grundstücke haben großes Potenzial, um sich schnell verkaufen zu lassen.
    • Bei sehr großen Grundstücken könnte eine baurechtliche Teilung sinnvoll sein.

    Um die Zielgruppe für den Grundstücksverkauf anzusprechen, ist es wichtig, die für sie relevanten Vorzüge im Exposé zu beschreiben und über die zielgruppenrelevanten Medien (Immobilienportale, Tages-/Wochenzeitungen etc.) zu bewerben.

  • Kaufpreiseinigung und Bieterverfahren?

    Ist ein passender Käufer für das Grundstück gefunden, gilt es, sich über den Kaufpreis zu einigen.


    Bieterverfahren:

    Bei mehreren Interessenten kann das Bieterverfahren beitragen, um die Interessenten durch Gebote den Verkaufspreis für ein Grundstück festzulegen. Im Exposé des Grundstücks wird dafür in der Regel ein Mindestpreis festgelegt und vermerkt, dass die Preisfindung über ein Bieterverfahren erfolgt.


    Nach dem Besichtigungstermin geben die Kaufinteressenten (z.B. per E-Mail) ein Gebot für das Grundstück ab. Der Eigentümer entscheidet sich im Anschluss für einen Preis beziehungsweise einen Interessenten. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, sich für das höchste Gebot zu entscheiden. Andererseits sind auch die Gebote der Kaufinteressenten nicht bindend.

  • Welche Unterlagen sind für den Grundstücksverkauf nötig?

    Art der Unterlage und Bezugsquelle():


    1. Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte (Katasteramt)
    2. Bebauungsplan (Stadtentwicklung oder Bauen in der Gemeinde)
    3. Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
    4. Baulastenverzeichnis (Fachbereich Stadtentwicklung oder Bauen in der Gemeinde)

    In einigen Fällen sind zudem diese Unterlagen wichtig, um ein Grundstück zu verkaufen:


    • Altlastenauskunft
    • Baulastenverzeichnis
    • Nachweise über die Erschließung
    • Grundsteuerbescheid
    • Flächennutzungsplan (falls vorhanden)
    • Bauvoranfrage (falls vorhanden)
    • Vermessungsunterlagen (falls vorhanden)


  • Rechtswirksamkeit beim Grundstücksverkauf?

    Bei Einigung des Verkäufers und Käufers über den Kaufpreis, schließen beide einen notariell beurkundeten Kaufvertrag miteinander. Im Anschluss lässt der Notar den neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen – der Abschluss des Grundstücksverkaufs.

  • Welche Kosten können anfallen?

    Beim Verkauf eines Grundstücks fallen verschiedene Kosten an.


    Kosten für den Käufer:

    • Notarkosten
    • Grunderwerbsteuer
    • Grundsteuer
    • Maklerkosten

    Kosten für den Verkäufer

    • evlt. vorzeitige Tilgung von Hypotheken
    • Löschung der Grundschuld
    • Maklerkosten
  • Welche Steuern fallen an? (Spekulationssteuer)

    Beim Grundstücksverkauf können Steuern anfallen.


    Spekulationssteuer:

    Wenn der Eigentümer das Grundstück in weniger als zehn Jahre nach dessen Erwerb wieder veräußern will, so fällt die sogenannte Spekulationssteuer an. 

    Eine Ausnahme besteht, wenn das Grundstück bebaut ist oder war und Sie als Eigentümer im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor in dem Gebäude gewohnt haben.