Immobilie im Unterallgäu geerbt - Die richtige Entscheidung treffen
Ob Verkauf oder behalten, viele Eigentümer zögern bei der Erbschaft. Ich zeige Ihnen als Makler meine Sicht.
Immobilie geerbt? Informationen zur Erbschaft von Immobilien - Vorgehensweise beim Verkauf von geerbten Immobilien
Informationen zur Erbschaft von Immobilien - Vorgehensweise und Tipps beim Verkauf von geerbten Immobilien. In diesem Ratgeber sehen wir uns folgende Punkte an:
- Erbrecht: Wer wird bei einer Erbschaft Eigentümer einer Immobilie?
- Die Vorgehensweise bei geerbten Immobilien: Verkauf, Vermietung oder Eigennutzen
- Was ist ein Erbschein und wann muss dieser beantragt werden?
- Wann und wie muss der Grundbucheintrag geändert werden?
- Was ist eine Erbengemeinschaft?
- Steuern bei der Immobilienerbschaft
Erbrecht: Wer wird bei einer Erbschaft Eigentümer einer Immobilie?
Die Reihenfolge von Angehörigen (gesetzliche Erbfolge genannt), wie sie nach dem Erbrecht berücksichtigt werden:
• Erben erster Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, d.h. Kinder, Enkel und Urenkel
• Erben zweiter Ordnung: die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, d.h. Geschwister, Neffen und Nichten
• Erben dritter Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, d.h. Tante, Onkel, Cousin, Cousine, usw.
• Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge
• Erben fünfter Ordnung und fernerer Ordnungen: entferntere Verwandte und deren Abkömmlinge
Ihr Immobilienmakler für Erbschaftsimmobilien in Türkheim, Bad Wörishofen und der Region
Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll ist, hängt von der Immobilie und Ihrer persönlichen Situation ab.
Wenn Sie zunächst wissen möchten, welchen realistischen Marktwert Ihre geerbte Immobilie hat, können wir Ihnen mit einer unverbindlichen Einschätzung weiterhelfen.

Infografik - alles zur Immobilienerbschaft
Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen noch nicht, was die beste Lösung ist?
Ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll ist, hängt von der Immobilie und Ihrer persönlichen Situation ab.
Wenn Sie zunächst wissen möchten, welchen realistischen Marktwert Ihre geerbte Immobilie hat, können wir Ihnen mit einer unverbindlichen Einschätzung weiterhelfen.

Fragen und Antworten (FAQ) - Immobilie geerbt im Unterallgäu – was nun?
Eine geerbte Immobilie bringt häufig viele Fragen mit sich: Muss ich einen Erbschein beantragen? Welche Steuern fallen an? Was passiert bei einer Erbengemeinschaft? Und ist es sinnvoller, die Immobilie selbst zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen?
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
1. Was muss ich tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Zunächst sollten Sie sich einen Überblick über die Immobilie und den gesamten Nachlass verschaffen. Dazu gehören insbesondere das Grundbuch, bestehende Darlehen und Grundschulden, Mietverträge, Versicherungen, Hausgeld- und Nebenkosten sowie weitere Objektunterlagen.
Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Erbschaft angenommen oder innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeschlagen werden soll. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. In bestimmten Fällen, etwa bei einem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Ausland oder bei einem Aufenthalt des Erben im Ausland zu Fristbeginn, kann sie sechs Monate betragen.
Wichtig: Bei Unsicherheit über die Erbschaft oder mögliche Schulden sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden.
2. Brauche ich für eine geerbte Immobilie einen Erbschein?
Nicht unbedingt.
Ein Erbschein ist vor allem dann erforderlich, wenn der Nachweis der Erbfolge gegenüber Behörden oder Dritten benötigt wird und kein anderes geeignetes Dokument vorliegt.
Beruht die Erbfolge beispielsweise auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, kann dieses Dokument zusammen mit der Eröffnungsniederschrift grundsätzlich als Nachweis der Erbfolge ausreichen. Ob im konkreten Fall ein Erbschein erforderlich ist, hängt von den vorhandenen Unterlagen und dem jeweiligen Rechtsgeschäft ab.
3. Muss das Grundbuch nach einer Erbschaft geändert werden?
Nach dem Erbfall ist das Grundbuch häufig unrichtig, weil dort noch der verstorbene Eigentümer eingetragen ist.
Die Erben können eine Grundbuchberichtigung beantragen. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht, fällt für die Eintragung der Erben grundsätzlich keine Grundbuchgebühr an.
Für den Nachweis der Erbfolge können je nach Fall beispielsweise ein Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ein öffentliches Testament bzw. ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift dienen.
4. Welche Frist muss ich bei einer Erbschaft beachten?
Die wichtigste kurzfristige Frist ist die Ausschlagungsfrist.
Grundsätzlich kann eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Anfall und vom Grund der eigenen Berufung als Erbe.
Daneben gibt es weitere Fristen und steuerliche Pflichten. Deshalb sollte man eine geerbte Immobilie nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Immobilienwerts betrachten.
5. Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Die Höhe des persönlichen Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab.
Aktuell gelten unter anderem folgende Freibeträge:
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
Kinder und Kinder verstorbener Kinder: 400.000 €
Enkelkinder: 200.000 €
Personen der Steuerklasse II, beispielsweise Geschwister: 20.000 €
Personen der Steuerklasse III: 20.000 €
Bei der Berechnung kommt es jedoch nicht nur auf den Wert der Immobilie an. Entscheidend ist grundsätzlich der gesamte steuerlich relevante Erwerb. Auch frühere Schenkungen können eine Rolle spielen.
6. Ist eine geerbte Immobilie automatisch steuerpflichtig?
Nein.
Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem vom Wert des Erwerbs, dem persönlichen Freibetrag und möglichen Steuerbefreiungen ab.
Eine besonders wichtige Ausnahme kann das sogenannte Familienheim darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die selbst genutzte Immobilie bei der Übertragung auf den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner vollständig von der Erbschaftsteuer befreit sein.
Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen von der Familienheimregelung profitieren. Für Kinder ist die Steuerbefreiung allerdings grundsätzlich auf eine Wohnfläche von 200 m² begrenzt.
Da die Voraussetzungen im Einzelfall entscheidend sind, sollte die steuerliche Behandlung mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
7. Muss ich eine geerbte Immobilie dem Finanzamt melden?
Ein steuerpflichtiger Erwerb ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb schriftlich beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Es gibt gesetzliche Ausnahmen von dieser Anzeigepflicht. Bei geerbtem Grundbesitz sollte insbesondere geprüft werden, ob eine Anzeige erforderlich ist.
Das Finanzamt kann anschließend eine Erbschaftsteuererklärung verlangen.
8. Was kann ich mit einer geerbten Immobilie machen?
Grundsätzlich gibt es drei typische Möglichkeiten:
Selbst nutzen:
Sie können selbst in die Immobilie einziehen und sie als eigenen Wohnraum nutzen. Dabei sollten Sie jedoch den Zustand der Immobilie sowie mögliche Sanierungs- und laufende Kosten berücksichtigen.
Vermieten:
Die Immobilie kann als Kapitalanlage gehalten und vermietet werden. Vor einer Neuvermietung sollten unter anderem der Zustand, die erzielbare Miete und eventuell notwendige Investitionen geprüft werden.
Verkaufen:
Durch einen Verkauf wird das im Objekt gebundene Vermögen liquidiert. Das kann insbesondere bei einer Erbengemeinschaft sinnvoll sein, wenn die Erben keine gemeinsame langfristige Nutzung oder Vermietung anstreben.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation, dem Immobilienwert, dem Zustand und den steuerlichen sowie finanziellen Rahmenbedingungen ab.
9. Muss ich beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer zahlen?
Eine Erbschaft beginnt grundsätzlich nicht automatisch eine neue zehnjährige Spekulationsfrist.
Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird für die steuerliche Prüfung grundsätzlich die Anschaffungszeit des Erblassers dem Erben zugerechnet.
Entscheidend ist außerdem, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Veräußerung aufgrund einer entsprechenden Eigennutzung erfüllt sind.
Ob bei einem konkreten Verkauf Einkommensteuer anfällt, sollte deshalb vor dem Verkauf steuerlich geprüft werden.
10. Was passiert, wenn mehrere Personen die Immobilie geerbt haben?
Dann entsteht grundsätzlich eine Erbengemeinschaft.
Die Immobilie gehört in diesem Fall nicht einfach einzelnen Erben entsprechend ihrer jeweiligen Erbquote. Über einen Nachlassgegenstand wie eine Immobilie können die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen.
Das kann beispielsweise relevant werden, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
Mögliche Lösungen sind unter anderem:
Ein Miterbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Erben aus.
Die Erbengemeinschaft verkauft die Immobilie gemeinsam.
Die Erben treffen eine Vereinbarung über die weitere Nutzung oder Auseinandersetzung des Nachlasses.
Bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Titel oder Frage
Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.11. Kann ein Erbe die geerbte Immobilie alleine verkaufen?
Grundsätzlich kann ein einzelner Miterbe nicht alleine über die gesamte zum Nachlass gehörende Immobilie verfügen.
Für einen Verkauf der Immobilie müssen die erforderlichen Erklärungen der Erbengemeinschaft gemeinsam abgegeben werden.
Ein einzelner Erbe kann allerdings über seinen eigenen Erbteil verfügen. Das ist rechtlich etwas anderes als der Verkauf der Immobilie selbst.
12. Kann ein Erbe die anderen Erben auszahlen?
Ja. Eine häufige Lösung ist, dass ein Miterbe die Immobilie übernimmt und die übrigen Erben entsprechend ihrer Beteiligung ausbezahlt.
Dafür sollte zunächst geklärt werden, welchen tatsächlichen Marktwert die Immobilie hat. Anschließend können die Beteiligten auf dieser Grundlage die weitere Aufteilung des Nachlasses besprechen.
Bei der konkreten rechtlichen und steuerlichen Gestaltung sollte ein Notar bzw. Steuerberater eingebunden werden.
13. Wie finde ich heraus, was die geerbte Immobilie wert ist?
Der Wert einer geerbten Immobilie sollte möglichst nicht anhand vergleichbarer Internetangebote oder alter Kaufpreise geschätzt werden.
Entscheidend sind unter anderem:
Lage und Grundstück
Wohn- und Nutzfläche
Baujahr und Zustand
Modernisierungen und Sanierungsbedarf
energetischer Zustand
Grundstücksgröße
Ausstattung
aktuelle Vergleichspreise
Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Region
Gerade bei einer Erbengemeinschaft kann eine realistische Marktwertermittlung wichtig sein, da der ermittelte Wert häufig die Grundlage für eine Auszahlung eines Miterben oder die Entscheidung über einen Verkauf bildet.
14. Sollte ich eine geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn kurzfristig Liquidität benötigt wird, mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen haben oder die Immobilie einen hohen Sanierungsaufwand verursacht.
Eine Vermietung kann interessant sein, wenn die Immobilie langfristig als Kapitalanlage gehalten werden soll.
Die Eigennutzung kann wiederum sinnvoll sein, wenn die Immobilie den eigenen Wohnbedarf deckt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine gute Entscheidungsgrundlage ist eine Kombination aus realistischem Immobilienwert, möglicher Miete, laufenden Kosten, Sanierungsbedarf und persönlicher Situation.
15. Was sollte ich vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie prüfen?
Vor einem Verkauf sollten unter anderem folgende Punkte geklärt werden:
Wer ist Erbe und wer darf über die Immobilie verfügen?
Ist das Grundbuch bereits berichtigt?
Gibt es mehrere Miterben?
Bestehen Grundschulden oder andere Belastungen?
Gibt es bestehende Mietverhältnisse?
Welche Unterlagen zur Immobilie sind vorhanden?
Gibt es einen aktuellen Energieausweis?
Wie hoch ist der realistische Marktwert?
Könnte beim Verkauf eine steuerliche Belastung entstehen?
Wie soll der Verkaufserlös unter den Erben verteilt werden?
Je früher diese Punkte geklärt werden, desto reibungsloser lässt sich ein späterer Verkauf organisieren.
16. Kann ein Makler bei einer geerbten Immobilie unterstützen?
Ja. Ein Makler kann insbesondere bei der Marktwertermittlung, Vorbereitung und Vermarktung der Immobilie sowie bei der Koordination des Verkaufs unterstützen.
Bei einer Erbengemeinschaft ist es besonders wichtig, zunächst zu klären, wer an der Entscheidung beteiligt ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche und steuerliche Fragen – beispielsweise zur Erbfolge, Erbauseinandersetzung oder Erbschaftsteuer – gehören dagegen in die Hände eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zum Thema Erbschaft und Immobilien dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.
Als Immobilienmakler können wir Ihnen insbesondere bei Fragen rund um die Bewertung und den Verkauf geerbter Immobilien behilflich sein. Für die rechtliche oder steuerliche Beurteilung Ihres konkreten Erbfalls empfehlen wir, einen entsprechend qualifizierten Fachberater hinzuzuziehen.
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