Grundschuld Wegerechten Dienstbarkeiten Immobilienverkauf

Umgang mit Grundschuld, Wegerechten und Dienstbarkeiten beim Immobilienverkauf

Ratgeber - Wie man mit Grundschuld, Wegerechten und Dienstbarkeiten beim Verkauf einer Immobilie richtig umgeht

Beim Verkauf einer Immobilie spielen rechtliche und finanzielle Aspekte eine bedeutende Rolle. Besonders die Themen Grundschulden, Wegerechte und Dienstbarkeiten können den Verkaufsprozess beeinflussen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese Begriffe bedeuten, wie sie sich auf den Verkauf auswirken und wie Sie damit professionell umgehen können.

1. Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist ein Sicherungsrecht, das in das Grundbuch eingetragen wird. Es dient der Absicherung von Darlehen, meist in Verbindung mit Immobilienfinanzierungen.

  • Bestehende Grundschuld: In den meisten Fällen ist die Immobilie durch eine Bankfinanzierung belastet.
  • Auswirkung auf den Verkauf: Die Grundschuld muss vor oder bei der Eigentumsübertragung gelöscht oder auf den Käufer übertragen werden, wenn sie nicht mehr benötigt wird.
Wie löst man eine Grundschuld?
  • Der Verkäufer beantragt die Löschungsbewilligung bei der finanzierenden Bank.
  • Die Bank bestätigt die vollständige Tilgung der gesicherten Darlehen.
  • Der Notar veranlasst die Löschung der Grundschuld im Grundbuch.

2. Was sind Wegerechte?

Ein Wegerecht ist eine dingliche Sicherung, die Dritten erlaubt, einen bestimmten Weg auf dem Grundstück zu nutzen.

  • Beispiele:
  • Nachbarschaftswege für Zugang zu Häusern oder Garagen.
  • Leitungsrechte für Wasser- oder Stromanschlüsse.
  • Eintragung: Wegerechte sind im Grundbuch der belasteten Immobilie vermerkt.
Auswirkung auf den Verkauf
  • Ein bestehendes Wegerecht kann die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks einschränken und sich negativ auf den Wert der Immobilie auswirken.
  • Käufer sollten vorab informiert werden, da Wegerechte auch nach dem Verkauf bestehen bleiben.
Tipp für Verkäufer
  • Klären Sie vorab, ob das Wegerecht verhandelbar oder anpassbar ist, falls es für den Käufer unvorteilhaft erscheint.

3. Was sind Dienstbarkeiten?

Dienstbarkeiten sind ebenfalls dingliche Rechte, die Dritten bestimmte Nutzungen des Grundstücks erlauben.

  • Beispiele:
  • Leitungsrechte: Verlegung und Wartung von Strom- oder Wasserleitungen.
  • Überfahrrechte: Nutzung von Zufahrten durch Nachbarn.
  • Bauverbote: Einschränkungen bezüglich Bebauung oder Nutzung.
Auswirkung auf den Verkauf
  • Bestehende Dienstbarkeiten können den Käufer beeinflussen, da sie oft als Belastung wahrgenommen werden.
  • Transparenz ist wichtig: Der Verkäufer muss alle bestehenden Dienstbarkeiten offenlegen.

4. Was ist beim Verkauf zu beachten?

4.1. Grundbuchprüfung

Vor dem Verkauf sollte das Grundbuch auf alle Einträge geprüft werden, insbesondere:

  • Bestehende Grundschulden.
  • Wegerechte.
  • Dienstbarkeiten.
4.2. Klärung und Löschung von Einträgen
  • Grundschulden: Sollten idealerweise vor dem Verkauf gelöscht werden.
  • Belastungen: Sind Änderungen oder Löschungen von Wegerechten und Dienstbarkeiten möglich, sollte dies geprüft werden.
4.3. Transparenz gegenüber dem Käufer
  • Alle relevanten Informationen zu bestehenden Rechten und Belastungen müssen im Exposé oder spätestens beim Notartermin offengelegt werden.
  • Ein professionelles Gutachten kann dabei helfen, die Auswirkungen dieser Belastungen auf den Wert der Immobilie zu ermitteln.

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Ich begleite Sie gerne durch alle Schritte – von der Grundbuchprüfung bis zur Vertragsunterzeichnung. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung!

Fazit - Grundschuld, Wegerechten und Dienstbarkeiten

Der Umgang mit Grundschulden, Wegerechten und Dienstbarkeiten erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Offenlegung. Ein erfahrener Immobilienmakler und ein kompetenter Notar unterstützen Sie dabei, rechtliche und finanzielle Hürden zu meistern. So sichern Sie einen erfolgreichen und reibungslosen Verkaufsprozess.

Peter Weisenbach

Ihr Immobilienmakler

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