Ein Hausverkauf ist ein umfangreiches Vorhaben. Eine Planung erleichtert den Verkauf und reduziert das Risiko, den Überblick zu verlieren.
Jedem Verkäufer stellt sich am Anfang die Frage, welche Unterlagen und Dokumente eigentlich vorhanden sein sollten.
Unvollständige Unterlagen können den Verkauf unnötig verzögern. Schließlich kann man mit vollständigen Unterlagen besser auf Rückfragen eingehen und die gesamte Verkaufsabwicklung wirkt professioneller. Das erleichtert den Verkauf, denn je mehr aussagekräftige Unterlagen man vorlegen kann, desto mehr kann man den Käufer von der Qualität des Hauses überzeugen.
Um Ihnen das Zusammenstellen sämtlicher Unterlagen zu erleichtern, finden Sie hier eine Übersicht, wann Sie welche Unterlagen benötigen.
Um eine
Immobilie objektiv bewerten
zu können, berücksichtigt ein
Immobilienmakler entsprechende Eigenschaften der Immobilie. Als Hausbesitzer können Sie jedoch helfen, indem Sie entsprechende Unterlagen vorbereiten. Welche Unterlagen notwendig sind, lesen Sie hier in der Checkliste.
Grundrisse sind wichtiger Bestandteil von Immobilien und beim Immobilienverkauf.
Als Makler übernehme ich die Aufarbeitung und erstelle für Ihren Immobilienverkauf 2D oder 3D Grundrisse. Ein Blickfang in jedem Exposé.
Als „Wohnfläche“ wird die Summe der anrechenbaren Grundfläche von Räumen bezeichnet, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Somit muss die tatsächliche Grundfläche einer Wohnung nicht identisch sein mit der anrechenbaren Grundfläche.
WoFIV als Maßstab
Zwar legt die Wohnflächenverordnung (WoFIV) die Berechnung der anrechenbaren Wohnfläche fest, doch diese ist lediglich für öffentlich geförderten Wohnraum verpflichtend. Obgleich die WoFIV zumeist auch bei frei finanzierte Wohnungen angewendet wird, wird zur Berechnung von nicht preisgebundenen Wohnraum auch die DIN-Norm 277 und (und mitunter selbst die veraltete DIN-Norm 283) herangezogen. Allerdings bedienen sich bei Rechtsstreitigkeiten die Gerichte zumeist der WoFIV, sofern im Kaufvertrag bzw. Mietvertrag eine andere Berechnungsmethode nicht eindeutig vereinbart ist.
Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet.
Die Baubeschreibung Ihrer Immobilie erhalten Sie beim Bauordnungsamt.
Ein Energieausweis ist Pflicht beim Immobilienverkauf.
Spätestens bei der ersten Besichtigung von Interessenten muss dieser vorliegen.
Hier wird unterschieden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Wurde die Immobilie die letzten Jahre bewohnt, wird in der Regel ein Verbrauchsausweis erstellt. Außnahme sind durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen. Bei Leerstand einer Immobilie oder Modernisierung wird ein Bedarfsausweis benötigt.
Fotos sagen mehr als 1000 Worte.
Auch beim Immobilienverkauf sollten Sie auf professionelle Fotografien Ihrer Immobilie setzen. Zeigen Sie den Interessenten was für eine fantastische Immobilie Sie anbieten.
Schon bei der Besichtigung ist es empfehlenswert, gewisse Unterlagen bereitliegen zu haben. So kann man schneller auf die Rückfragen der Interessenten eingehen und diese können sich ein besseres Bild von der Immobilie verschaffen.
Für Interessenten ist es immer schön ein Exposé während der Besichtigung zur Hand zu haben. Auch nach einer Besichtigung wirkt das mitgegebene Exposé als positive Erinnerung bei Interessenten.
Liegenschaftskarte, Flurkarte, Katasterkarte. Alle drei Begriffe bedeuten das Gleiche und tauchen insbesondere dann auf, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien geht. Die Flurkarte stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebiets dar, weshalb sie vor allem für Interessenten eines Objektes von Bedeutung ist.
Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Benötigt wird der er zum Beispiel für die Beleihungsprüfung anhand der Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen. Aber nicht jede Person darf einfach Einsicht nehmen, sondern es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Grundrisse sind wichtiger Bestandteil von Immobilien und beim Immobilienverkauf.
Als Makler übernehme ich die Aufarbeitung und erstelle für Ihren Immobilienverkauf 2D oder 3D Grundrisse. Ein Blickfang in jedem Exposé.
Als „Wohnfläche“ wird die Summe der anrechenbaren Grundfläche von Räumen bezeichnet, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Somit muss die tatsächliche Grundfläche einer Wohnung nicht identisch sein mit der anrechenbaren Grundfläche.
WoFIV als Maßstab
Zwar legt die Wohnflächenverordnung (WoFIV) die Berechnung der anrechenbaren Wohnfläche fest, doch diese ist lediglich für öffentlich geförderten Wohnraum verpflichtend. Obgleich die WoFIV zumeist auch bei frei finanzierte Wohnungen angewendet wird, wird zur Berechnung von nicht preisgebundenen Wohnraum auch die DIN-Norm 277 und (und mitunter selbst die veraltete DIN-Norm 283) herangezogen. Allerdings bedienen sich bei Rechtsstreitigkeiten die Gerichte zumeist der WoFIV, sofern im Kaufvertrag bzw. Mietvertrag eine andere Berechnungsmethode nicht eindeutig vereinbart ist.
Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet.
Die Baubeschreibung Ihrer Immobilie erhalten Sie beim Bauordnungsamt.
Ein Energieausweis ist Pflicht beim Immobilienverkauf.
Spätestens bei der ersten Besichtigung von Interessenten muss dieser vorliegen.
Hier wird unterschieden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Wurde die Immobilie die letzten Jahre bewohnt, wird in der Regel ein Verbrauchsausweis erstellt. Außnahme sind durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen. Bei Leerstand einer Immobilie oder Modernisierung wird ein Bedarfsausweis benötigt.
Sie haben Ihre Immobilie in letzter Zeit modernisiert oder saniert?
Dann halten Sie auch diese Unterlagen bei einer Besichtigung bereit.
Hierzu zählen auch Rechnungen zu Küchengeräten etc.
Die wesentlichen Vertragsinhalte müssen auf jeden Fall bereits vor dem Notartermin geklärt werden, damit sie im Notarvertrag aufgenommen werden können. Achten Sie darauf, dass Sie die folgenden Punkte klären:
Zu Beginn muss der Personalausweis beim Notar vorgezeigt werden. Hat der Notar alle wichtigen Angaben über das zu verkaufende Haus (Handelsregisterauszug), wird dieser den Vertragsentwurf vorlesen. Währenddessen hat man die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen.
Hier können Sie eine Checkliste für den Hausverkauf kostenlos downloaden. Sie erhalten nicht nur eine Auflistung der Unterlagen, auch wird Ihnen gezeigt, woher Sie diese Unterlagen bekommen.
Eindeutig ja! Als Immobilienmakler helfe ich Ihnen bei der Zusammenstellung aller Unterlagen und präsentiere diese potenziellen Kaufinteressenten so, dass diese zum Vorteil Ihrer Immobilie sprechen werden.